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Aufs Korn genommen
  März 2001 Schönheiten
 

 

 

Spieglein, Spieglein an der Wand, wer hat die beste Riester-Rente im Land?

Ungefähr 4.000 Altersvorsorgeprodukte von Versicherungen, Banken und Fondgesellschaften wurden beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Zertifizierung eingereicht – knapp 3.500
haben das staatliche Siegel bekommen.

Jedoch das Zertifikat sagt jedoch nichts aus über die Qualität der Anlage – und damit liegt die Qual der Wahl beim Verbraucher.
Eigentlich sollte die sogenannte Förderrente ein besonders kundenfreundliches Produkt sein:

Die Kunden sollten ihre Zahlungen flexibel gestalten können, sie beliebig oft unterbrechen können, wieder aufnehmen und auf neue Verträge übertragen können. Die anfallenden Kosten sollten dem
Verbraucher bereits bei Antragstellung bekannt gemacht werden... Klingt ganz einfach – ist es aber nicht!

Ein Vergleich der Kosten ist ohne versicherungsmathematische Kenntnisse fast unmöglich. Die günstigsten Abschlusskosten liegen bei 7 Prozent, die höchsten bei 20 Prozent.

Der Blick sollte sich jedoch nicht ausschließlich auf die Kosten richten, da der Abschluss mit den geringsten Kosten nicht zwangsläufig auch inhaltlich der beste sein muss.
Entscheidend ist die Höhe des Vertragsguthabens zum Rentenbeginn und die Höhe der Rente, die mit 65 Jahren zur Verfügung steht. Auch hier ist die Möglichkeit der richtigen Wahl erschwert, denn es
gibt zwei verschiedene Arten der Förderrente, die nicht unbedingt vergleichbar sind:

1. Konventionell Rentenversicherungen
Der Sparbeitrag wird mit 3,25 % verzinst. Die erwirtschafteten Überschüsse werden entweder verzinslich angesammelt, als Bonus oder in Fonds angelegt.

2. Fondgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie
Ein kleiner Teil des Beitrags wird dazu verwendet, die garantierten Renten zum Rentenbeginn zu bilden. Der andere Teil
des Beitrags wird in Fonds angelegt.

Ein weiterer Wermutstropfen – die Riesterrente wird am Ende voll besteuert!
Bei der ganzen Diskussion um die Riester-Rente sollte nicht vergessen werden, dass sie lediglich die letzte Kürzung der gesetzlichen Renten ausgleichen muss. Für den Ausgleich der „echten“ Rentenlücke sind nach wie vor die klassischen Instrumente der Altersvorsorge, nach Betrachtung der gesamten Versorgungssituation, zu empfehlen.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Rita Korn
 

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