Stellen Sie sich einmal vor, es tritt der Tag X ein: Eine Krankheit,
ein Unfall oder der Todesfall.
Sie haben weder
- eine Patientenverfügung
- eine Vorsorgevollmacht
- eine
Vorsorgeversicherung für den Pflegefall
(blaudirekt)
- ein Testament.
Ihre Lieben müssen bei all dem Schmerz und der Trauer über Krankheit
und Tod nach diversen Unterlagen suchen - seien es Paßwörter, Verträge,
die abgemeldet werden müssen. Im Krankenhaus will der Arzt wissen, ob der/die
PartnerIn oder enge Verwandte, FreundIn Entscheidungen über lebensverlängernde
Maßnahmen treffen dürfen. Das muss belegt werden: Mit einer schriftlichen
Zusage des Patienten!
Falls er oder sie das nicht mehr kann und keine Erklärung vorliegt, wird es
komplizierter. Es kann passieren, dass ein amtlicher Vormund bestimmt, ob Geräte
ausgeschaltet werden dürfen, ob nicht doch noch künstlich ernährt werden soll,
obwohl sich der Zustand dadurch nicht mehr bessern würde.
Die Patientenverfügung ist in aller Munde. Viel wichtiger ist jedoch,
eine Vorsogevollmacht auszustellen, denn nur mit dieser ist eine Kommunikation mit
den Ärzten, Krankenkassen, Versicherungen etc. möglich.
Unsere Beratung (Termin vereinbaren über Kontaktformular
oder telefonisch: 0441-50 49 29) führt Sie dahin, dass es eine Mappe gibt, in der sich alle Unterlagen
griffbereit befinden.
Die rechtskonformen Vollmachten und Verfügungen erstellen wir in Zusammenarbeit mit Jura Direkt.
|